AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MARKE b-ahead DER MATTENBERGER GROUP

(Stand: 01.01.2018)

 

  1. GELTUNGSBEREICH UND GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von der Marke b-ahead der Mattenberger Group (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) für den Kunden erbracht werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden. Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Anbieterin bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördliche Massnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit wird.

 

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt durch Abrede (Annahme der Offerte) oder formlos durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus individuellen Offerten. Die Anbieterin ist berechtigt, vom Kunden mündlich erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen. Die Richtofferten basieren immer auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Übermittlung des Kostenvoranschlags. Es kann infolge technologischer und/oder regulatorischer Änderungen (z. B. technische Änderungen oder Änderungen der Benutzungsbestimmungen von Drittanbietern) zu Terminverschiebungen und zu Mehraufwand kommen. Dieser Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Sollten diese Änderungen die Realisierung von vereinbarten Lösungen verunmöglichen, so wird sich die Anbieterin bemühen, dem Kunden Alternativlösungen zu bieten. Die bis dahin geleisteten Arbeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

  1. LEISTUNGEN DER ANBIETERIN

Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden. Die Leistungen der Anbieterin bestimmen sich grundsätzlich nach dem Inhalt der Offerte. Übersteigt der getätigte Aufwand den Inhalt der Offerte, kann eine zusätzliche Entschädigung vom Kunden verlangt werden. Die Anbieterin hat den Kunden diesfalls vorgängig zu informieren. Die Anbieterin hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern und ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern. Die in der Offerte enthaltenen Preisangaben sind – soweit nicht explizit anders erwähnt – als Richtpreise (in CHF und exklusiv MwSt. und Spesen) zu verstehen. Massgebend ist jedoch der jeweils tatsächliche Aufwand. Bei entstehenden Mehrkosten, sind diese im Umfang von bis zu 10% vom Kunden zu tragen. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die von der Anbieterin in der Offerte veranschlagten Kosten um mehr als 10% übersteigen, wird die Anbieterin den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand hinweisen. Sofern dieser dem nicht innert vier Tagen nach erfolgter Information durch die Anbieterin widerspricht, gelten die Zusatzkosten als vom Kunden genehmigt. Spesen, Verbrauchsmaterial und von Dritten bezogene Lizenzen sind grundsätzlich nicht in den veranschlagten Kosten inbegriffen und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Der Kunde hat der Anbieterin die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung angelaufenen Auslagen zu ersetzen. Reisespesen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Öffentlicher Verkehr 1 Klasse, Reisezeit CHF 90. Autofahrt CHF 2 pro km (Reisezeit 1.15, Fahrzeug CHF 0.85 pro km). Kosten für Drittleistungen wie Verpflegung, Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt. Nicht in der Richtofferte enthaltene Sonderleistungen – u. a. Recherche, Schulungen, Produktionsüberwachungen oder Support – werden dem Kunden gemäss dem jeweils erforderlichen tatsächlichen Zeitaufwand verrechnet.

 

  1. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die Anbieterin ihre Dienstleistungen für den Kunden erbringen kann. Der Kunde ist je nach Umständen dazu verpflichtet, geeignete Informationen und Unterlagen wie z. B. Bild, Ton, Grafiken, Texte, Videos, Adressdaten, Software und Marken der Anbieterin zeitgerecht und kostenlos zur Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, von den der Anbieterin überlassenen Daten eine Sicherheitskopie zu erstellen und zu behalten. Die Anbieterin kann für allfällige verloren gegangene Daten nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde hat ein klares und effizientes Projektmanagement zu führen und die Kommunikation in gebündelter Form zu gewährleisten. Projektverzögerungen und Mehrkosten, welche auf eine Verletzung dieser Pflicht oder auf sonstige Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die Anbieterin vor Beginn der Auftragsausführung über besondere (technische) Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften – soweit diese für die Entwicklung und den Gebrauch der Arbeitsresultate von Bedeutung sind – zu informieren. Allfälliger durch solche Vorschriften und behördliche Rahmenbedingungen bedingter Mehraufwand von der Anbieterin geht zu Lasten des Kunden.

 

  1. HAFTUNG

Die Anbieterin ist bestrebt, einen hohen Grad an professionellen Dienstleistungen zu bieten. Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Anbieterin wird keine Haftung übernommen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab. Nach Lieferung hat der Kunde das Produkt umgehend zu prüfen und der Anbieterin allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen nach Lieferung des Produktes schriftlich mitteilen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als  genehmigt. Sollten Sach- oder Rechtsmängel vorhanden sein, welche von der Anbieterin zu vertreten sind und die Funktionalität des gelieferten Produktes beeinträchtigen, so wird die Anbieterin – nach eigener Wahl – die Mängel beheben oder aber die vereinbarte Vergütung herabsetzen. Ist eine Nachbesserung oder Minderung nicht möglich, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ein Recht auf Zahlungsrückbehalt besteht nicht. Mängelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche die Anbieterin im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs, Layout-Vorschläge, etc.), sind hingegen nicht möglich. Diesbezüglich verpflichtet sich die Anbieterin zur Sorgfalt und Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand entspricht. Die Anbieterin hat keine Mängel zu vertreten, welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber selber veranlasste Änderungswünsche an Produkten oder Störungen durch Dritte (Viren, usw.) zurückzuführen sind. Je nach Gerät, Browser und Browserversion können Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasierten Lösungen stark variieren. Die Anbieterin garantiert die Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten Lösung lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang. Der Kunde garantiert, sämtliche notwendigen Rechte an den der Anbieterin übergebenen Materialen zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Anbieterin in diesem Zusammenhang vollumfänglich schadlos zu halten. Die Anbieterin gibt – soweit nicht explizit anders vereinbart – keine Garantie, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso wird keine Garantie abgegeben, dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zweck zu erreichen. Die Haftung der Anbieterin und deren Hilfspersonen für sämtliche Schäden, insbesondere Folgeschäden, gegenüber dem Kunden wird – sofern gesetzlich zulässig – ausdrücklich wegbedungen.

 

  1. IMMATERIALGÜTERRECHTE

Die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Inhalte ihrer Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und Bezahlung der Dienste durch den Kunden hat nicht die Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge. Sämtliche Rechte am entstandenen Bild- und Tonmaterial verbleiben grundsätzlich bei der Anbieterin. Die Anbieterin darf dieses für Marketingzwecke nutzen. Zudem darf das entstandene Endprodukt vom Kunden im Rahmen des in der Offerte vereinbarten Zwecks genutzt werden. Der Kunde hat jedoch kein Recht, das Endprodukt oder Teile davon weiterzuverkaufen oder zu verändern, ohne vorgängig die ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin einzuholen. Der Kunde kann die Nutzung und Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen. Der Anbieterin überlassene Materialien sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an den Kunden zurückzugeben. Vom Kunden überlassene elektronische Materialien oder erstellte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde ist dafür besorgt, dass allfälliges von ihm zur Verfügung gestelltes Bild- und Tonmaterial keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hat die Anbieterin im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter für allfällig geschuldete Entschädigungen vollumfänglich schadlos zu halten. Der Kunde ist diesfalls nicht von der Zahlung des in der Offerte vereinbarten Preises für die Dienstleistungen der Anbieterin entbunden. Die Anbieterin hat das Recht, auf Produkten Hinweise auf ihre Urheberschaft anzubringen, auf Webapplikationen kann dies mit einem verlinkten Verweis erfolgen.

 

  1. BEIZUG VON DRITTEN

Die Anbieterin ist berechtigt, die ihr übergebenen Arbeiten an Dritte zu übertragen und im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen, sofern diese Kosten in der Offerte mitenthalten sind. Sofern für die Erfüllung des Auftrages nötig, kann die Anbieterin zudem den beigezogenen Dritten Kundendaten weiterleiten oder sonstige Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und erklärt sich vollumfänglich damit einverstanden.

 

  1. ARCHIVIERUNG, DATENSCHUTZ

Die Anbieterin ist nicht dazu verpflichtet, kundenbezogene Projektdaten bis auf weiteres bei ihr zu speichern. Die Archivierung von sämtlichem Rohmaterial (Bild, Film, Audio, usw.) ist Sache des Kunden. Die Anbieterin kann dem Kunden dazu eine Festplatte zur Verfügung stellen. Diese wird vom Kunden erworben. Die Anbieterin verwendet Kundendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Unterbreitung von Angeboten. Der Kunde erklärt sich mit der Verwertung seiner Daten durch die Anbieterin vollumfänglich einverstanden.

 

  1. VERTRAGSAUFLÖSUNG

Der Kunde hat das Recht – sofern nichts anderes vereinbart wurde – jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er der Anbieterin die bereits geleistete Arbeit und allfällige aus dem Rücktritt entstandene Benachteiligungen zu vergüten.

 

  1. RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG UND ANNULATION

Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von über 3’000 CHF, ist vom Kunden ein Akonto von der Hälfte des Auftragswerts zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen vollständig zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des geschuldeten Betrages innert spätestens 30 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung mehr als sechs Wochen in Verzug, so kann die Anbieterin die Ausführung ihrer Leistungen sistieren und/oder sämtliche laufenden Verträge kündigen. Bereits geleistete Arbeit wird nach Aufwand verrechnet. Bei Zahlungsverzug nach Beendigung des Auftrages hat die Anbieterin das Recht dem Kunden den Zugang zu Medienplattformen oder Videomaterial/Streaming verweigern. In Fällen der höheren Gewalt (Witterung) stellt die Anbieterin eine Ausfallrechnung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsvolumens. Die Absage der Buchung muss mindestens 48 Std. vor Produktionsbeginn erfolgen. Erfolgt die Stornierung des Auftrags innerhalb von 48 Std. vor Produktionsbeginn, berechnet die Anbieterin die vollständige Höhe des Auftragsvolumens.

 

  1. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieterin und Kunden unterstehen Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Anbieterin.